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   BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51   

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https://dejure.org/1953,598
BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51 (https://dejure.org/1953,598)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1953 - III ZR 378/51 (https://dejure.org/1953,598)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 (https://dejure.org/1953,598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1746 (Ls.)
  • MDR 1954, 33
  • DB 1953, 905
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51

    Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
    Der erkennende Senat hat in BGHZ 8, 189 den Rechtssatz aufgestellt, daß nur solche behördlichen Massnahmen als im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen getroffenen anzunehmen sind, die mit bestimmten Einzelgeschehnissen im unmittelbaren Zusammenhang stehen; dazu gehört grundsätzlich nicht die Inanspruchnahme von Wirtschaftsgütern nach dem Reichsleistungsgesetz, die der Behebung eines Mangels dienen soll, der seine Ursache in der gesamten kriegsbedingten Wirtschaftsentwicklung hat.

    Demnach liegt ein Kriegssachschaden im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG nur vor, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Maßnahme des Landrats und einzelnen bestimmten Kriegsereignissen besteht (vgl. BGHZ 8, 189 [192]).

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
    Es ist also zu fragen, welche Einwirkung das Lastenausgleichsgesetz auf Ansprüche wegen rechtmässiger und (schuldhaft oder schuldlos) rechtswidriger Eingriffe in Vermögensrechte des Einzelnen aus der Kriegszeit hat, die aus § 75 EinlALR, Art. 153 WeimVerf, aus enteignungsgleichem Eingriff (vgl. BGHZ 6, 270; 7, 269), [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51]§ 26 RLG und § 839 BGB hergeleitet werden können.
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
    Es ist also zu fragen, welche Einwirkung das Lastenausgleichsgesetz auf Ansprüche wegen rechtmässiger und (schuldhaft oder schuldlos) rechtswidriger Eingriffe in Vermögensrechte des Einzelnen aus der Kriegszeit hat, die aus § 75 EinlALR, Art. 153 WeimVerf, aus enteignungsgleichem Eingriff (vgl. BGHZ 6, 270; 7, 269), [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51]§ 26 RLG und § 839 BGB hergeleitet werden können.
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] entschieden, daß das Lastenausgleichsgesetz in der Revisionsinstanz auch dann zu berücksichtigen ist, wenn das Berufungsurteil zeitlich vor diesem Gesetz ergangen ist.
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51

    Enteignung und Lastenausgleich

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
    Hierzu ist vom erkennenden Senat in BGHZ 8, 256 mit eingehender Begründung die Auffassung vertreten, daß neben den Forderungen aus dem Lastenausgleichsgesetz Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand aus Enteignung oder enteignungsgleichen Tatbeständen nicht geltend gemacht werden können, soweit es sich um Kriegssachschäden im Sinne des § 13 LAG handelt.
  • BGH, 10.07.1958 - III ZR 11/57

    Rechtsmittel

    Infolge dieser Beurteilung ist der Senat bei Eingreifen der Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes in seiner neueren Rechtsprechung (Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 LM Nr. 9 zu § 13 LAG; vom 10. Januar 1957 - III ZR 170/55 LM Nr. 16 zu § 13 LAG) nicht zu einer Prozeßabweisung, wie in früheren Urteilen (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 LM Nr. 5 zu § 13 LAG; vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 LM Nr. 6 zu § 13 LAG; vom 21. Juni 1954 - III ZR 241/53 LM Nr. 7 zu § 13 LAG), sondern zu einer Sachabweisung gekommen.

    Es hat dabei auf das Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 (LM Nr. 6 zu § 13 LAG) Bezug genommen.

  • BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55

    Beseitigung alter Wehrmachtsanlagen. Rechtsweg

    Im übrigen fordert die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs wie des Bundesverwaltungsgerichts für die Anwendung des § 13 Abs. 3 LAG einen unmittelbaren Zusammenhang mit bestimmten Einzelgeschehnissen im Verlauf des letzten Krieges (III. Zivilsenat in BGHZ 8, 109 und in NJW 1953, 1746; BVerwG in NJW 1955, 1371; vgl. auch Kühne-Wolff, LAG § 13 Anm. 11 S. 64 und Schaefer, Die Schadensfeststellung im Lastenausgleich, Essen, 1952, § 4 Feststellungsgesetz Anm. 14 S. 21).
  • BVerwG, 26.10.1956 - III C 65.56

    Rechtsmittel

    Für lastenausgleichsrechtlich erheblich hat der Bundesgerichtshof dagegen gehalten den Sachschaden, der durch Zerstörung eines Hauses infolge des 1941 begonnenen Baues eines vom Deutschen Reich errichteten Luftschutzbunkers entstanden ist(Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 - [NJW 1953 S. 1062]) - der Bundesgerichtshof verweist insofern auf die Parallelität zu dem Niederlegen von Gebäuden, um Schußfeld zu gewinnen oder um Brandgassen zur Bekämpfung von Großbränden bei Luftangriffen zu schaffen, die bei Kühne-Wolff als Beispiel für Kriegssachschäden angeführt seien -, die Beseitigung von Straßenbarrikaden in den ersten Wochen nach der kriegerischen Besetzung einer umkämpften Staat - Berlin - (Urteil vom 30. April 1953 - III ZR 360/52 - bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 LAG Nr. 5 -), sie Inanspruchnahme eines Textillagers nach dem Reichsleistungsgesetz, wenn Grund und Anlaß der Inanspruchnahme der kurz bevorstehende und erwartete Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren, selbst wenn bei der Inanspruchnahme der Gedanke an die Versorgung der Bevölkerung mit Wirtschaftsgütern mitgespielt hat(Urteil vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - [NJW 1953 S. 1746]), die Inanspruchnahme von Gebäuden zur Anlage von Fluchtwegen für künftige Luftangriffe(Urteil vom 1. Juli 1954 - III ZR 225/51 - [NJW 1954 S. 1927]), die Inanspruchnahme von Wäsche, Kleidung, Schuhwerk und Hausrat zur Versorgung eines von der Besatzungstruppe in einer bestimmten Stadt stationierten Transportes ehemaliger KZ-Häftlinge(Urteil vom 27. Januar 1955 - III ZR 240/53 - [Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk, zu § 13 Abs. 3. LAG Nr. 9]).
  • BVerwG, 24.10.1958 - IV C 355.57

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat - vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 1953 - III ZR 378.51 in NJW 1953 S. 1746 und Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 1955 - BVerwG III C 3.54 - und vom 13. Juni 1955 - BVerwG III C 54.54 -, sind behördliche Maßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 3 LAG, auf deren Folgen ein Anspruch aus dem Lastenausgleich gestützt werden kann, nur solche Handlungen, die ihren Grund und Anlaß in einem bestimmten kriegerischen Ereignis hatten.
  • BVerwG, 28.11.1958 - IV B 54.58

    Rechtsmittel

    Auch diese "behördlichen Maßnahmen" umfassen nur solche, die ihren Grund und Anlaß in bestimmten kriegerischen Einzelereignissen haben (BGH III ZR 378/50 von 28.9.1953 - NJW 53, 1746 -).
  • BGH, 27.01.1955 - III ZR 240/53

    Rechtsmittel

    Es ist anerkennt, dass selbst ausdrücklich auf das Reichsleistungsgesetz gestützte Inanspruchnahmen zu den in § 13 Abs. 3 LAG genannten "behördlichen Massnahmen" zu zählen sind, wenn sie ihren "Grund und Anlass" in einem bestimmten kriegerischen Ereignis hatten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - NJW 1953, 1746).
  • BGH, 12.04.1956 - III ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Senat in seinem vom Kammergericht angezogenen Urteil vom 28. September 1953 - III ZR 378/51 - (LM Nr. 6 zu § 13 LAG) entschieden, daß ein unmittelbarer Zusammenhang einer behördlichen Maßnahme mit einem bestimmten Kriegsereignis auch dann vorliegen kann, wenn Grund und Anlaß der Inanspruchnahme eines Textillagers der kurz bevorstehende Einmarsch der feindlichen Truppen und die dadurch bedingte Gefahr des Verlustes des Lagers waren.
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